Service

Rechtsanwältin Röttgers
Rechtsberatung in Oer-Erkenschwick und Marl

Rufen Sie uns an!

Rechtsanwältin Elke Röttgers bietet Ihnen umfangreiche Services in der Rechtsberatung an. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne laden wir Sie zu einem Erstgespräch vor Ort in Oer-Erkenschwick oder Marl ein.


Was kostet eine anwaltliche Beratung / Vertretung?

Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist eine häufig gestellte Frage. Vorab darf erklärt werden, dass Bedürftige Beratungshilfe und Prozess- / Verfahrenskostenhilfe beantragen können. Dieses erledigt im Normalfall der Rechtsanwalt.

Oft übernimmt auch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Allgemein ist zu sagen, dass sich im Regelfall das Anwaltshonorar nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit richtet, da hier unterschiedliche Gebührenpositionen zum Tragen kommen können, wie vorgerichtliche Tätigkeit, Einreichung eines Antrages, Terminwahrnehmung bei Gericht, Vergleichsabschlüsse etc.

Grundsätzlich gilt zunächst einmal das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Den Parteien ist jedoch auch gestattet, insbesondere im außergerichtlichen Bereich, eine Abrechnung nach Zeitaufwand und nach Honorarvereinbarung über die regulären Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen, separat zu vereinbaren.

Ist nichts vereinbart, gilt die Abrechnung nach den allgemeinen Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, das heißt nach Gegenstandswert oder Rahmengebühren.

Die Kosten für eine rechtliche Erstberatung ist nach oben hin gedeckelt und darf einen Höchstwert nicht überschreiten.

Im Regelfall sind diese Gebühren jedoch recht gering.

Im Rahmen einer Erstberatung erfahren Sie bei uns, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, welche Möglichkeiten Sie haben und wie die weitere Vorgehensweise aussieht.

Nach dem Erstberatungsgespräch entscheiden Sie selbst, ob Sie weitere rechtliche Schritte einleiten möchten


Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Der Umfang der versicherten Leistungen hängt von Ihrem Rechtsschutzvertrag ab. Fragen Sie bei Zweifeln vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob das entsprechende Rechtsgebiet (z. B. Arbeitsrechtsschutz) und die Art der Leistung (z. B. Erstberatung) mitversichert sind. Gerne übernehmen auch wir für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Hierfür müssen Sie uns Ihre Versicherungsscheinnummer und die Versicherungsgesellschaft mitteilen.


Ich kann mir den Anwalt nicht leisten - was ist zu tun?

In einem Rechtsstaat muss niemand auf juristische Beratung und Vertretung verzichten. Für die Beratung benötigen Sie einen sog. Beratungshilfeberechtigungsschein. Diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts, jedoch können Sie auch über uns in der Kanzlei einen Antrag stellen. Man teilt Ihnen mit, was hierfür benötigt wird. Im Falle der prozessualen Vertretung kann Prozesskostenhilfe (PKH) und/oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden. Wichtig ist, dass Sie durch Belege nachweisen, dass Ihr Einkommen (dieses kann unter anderem Lohn, Rente, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld, Krankengeld, etc. sein), nicht dafür ausreichend ist, um die Anwaltskosten zu decken, das heißt es muss auch erklärt werden, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist und die Ausgaben so hoch sind, dass kein Geld für Anwaltskosten verbleibt.

Wurden Ihre Fragen nicht beantwortet? Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Jetzt anrufen
Share by: